Allen unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen (von Loving Snapshots, Nördliche Münchner Straße 9c, 82031 Grünwald) liegen unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Abweichende Verein- barungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Unsere Angebote sind freibleibend. In unseren Preislisten enthaltene Angaben binden uns ebenfalls nicht. Eingehende Bestellungen gelten als Angebot. Der Besteller ist hieran zwei Wochen nach Eingang der Bestellungen gebunden. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrages.
Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausfertigung seines Auftrages, insbesondere bei Bestellung von Reproduktionen und sonstigen Umgestaltungen eines Werkes, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller stellt uns hiermit von jeglicher Haftung aus der Verletzung eines etwaigen Urheberrechtes oder eines sonstigen Schutzrechtes Dritter frei. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. An unseren Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Bildvorlagen (Negative, Positive, Diapositive, Bilddaten, Reinzeichnungsdaten, Webseiten usw.) und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Mit dem Eigentumsübertrag an einem von uns gefertigten Werkstück (Original oder Vervielfältigung) wird das Urheberrecht nicht übertragen. Mit Zustimmung des Bestellers dürfen wir auf den Produkten unserer Dienstleistung in geeigneter Weise auf unsere Firma hinweisen. Der Besteller darf die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse besitzt.
Die Preise sind netto und schließen Verpackungs-, Porto-, Fracht- und Versicherungskosten nicht ein. Die gesamten Verpackungs- und Vesandkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers abgeschlossen. Soweit eine längere Lieferzeit als vier Monate nach Vertragsabschluss vereinbart ist, werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Kann die von uns geschuldete Leistung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, erst nach Ablauf von vier Monaten erbracht werden, so gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Preis auch dann, wenn eine kürzere Lieferzeit als vier Monate vereinbart oder eine Lieferzeit nicht bestimmt war.
Die Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Bei schriftlichem Vertragsabschluss bedarf auch der Liefertermin der schriftlichen Bestimmung. Falls eine von uns zu vertretende Überschreitung der
Liefertermine eintritt, kann der Besteller nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung lediglich vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Ersatz des ummittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen, wenn die
Terminüberschreitung von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Die vorstehende Regelung gilt nicht für Nichtkaufleute. Im nichtkaufmännischen Bereich ist jedoch die Geltendmachung mittelbarer Schäden
ausgenommen, wenn uns hinsichtlich der Terminüberschreitung nur einfache Fahrlässigkeit trifft.
Der Verkäufer ist laut Kaufvereinbarung berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.
In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Farbabweichungen zu anderen Aufträgen oder einzelnen Stücken nicht beanstandet werden.
Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen und dem Endprodukt. Je nach Material kann es beim Druck zu geringfügigen Farbabweichungen kommen.
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers/ Empfängers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transports wird keine Haftung übernommen.
Der Besteller hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Waren sowie der zur Verfügung gestellten Vor- und Zwischenprodukte in jedem Fall zu prüfen. Mit der Druckreiferklärung geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Besteller über, es
sei denn, dass der Fehler zu diesem Zeitpunkt nicht erkennbar war. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Bestellers zur weiteren Ver- oder Bearbeitung.
Bei Annahme der Ware vom Spediteur/Lieferdienst ist der Käufer verpflichtet, zu überprüfen, dass diese in korrekter Anzahl (Menge) geliefert wurden und die Verpackung unversehrt ist; bei beschädigter Verpackung oder Abweichung der Anzahl der gelieferten Artikel von der bestellten Artikelzahl, muss der Käufer sofort bzw. spätestens innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung sowohl den Spediteur/Lieferdienst als auch den Verkäufer hierüber benachrichtigen; andernfalls verfallen sämtliche Rechte des Käufers. Die Annahme der Ware ist seitens des Käufers durch eine (unterschriebene, abgestempelte) Lieferanzeige zu bestätigen.
Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren vor dem vereinbarten Termin zu liefern. Liefert der Verkäufer die Waren vor dem vereinbarten Termin, ist der Käufer nicht berechtigt, deren Annahme zu verweigern.
Eine Haftung für Schäden, insbesondere für Nachfolge- oder mittelbare Schäden, besteht nur, wenn sie auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits zurückzuführen sind oder der Schaden darauf beruht, dass der
Lieferung eine schriftlich zugesicherte Eigenschaft fehlt.
Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wird. Für Fremderzeugnisse übernehmen wir keine Haftung. Wir treten jedoch unsere Gewährleistungsansprüche gegen den
Lieferanten der Fremderzeugnisse an den Besteller ab.
Soweit im Auftrage des Bestellers die Ergebnisse unserer Dienstleistungen von uns unmittelbar an Dritte ausgeliefert werden, gehen Mangelfolgeschäden nicht zu unseren Lasten, sofern der Besteller nicht nachweislich den Mangel der
Dienstleistung bzw. des Ergebnisses uns gegenüber vor Entstehung des Schadens gerügt hat. Der Dritte, an den die Ware ausgeliefert wird, gilt hinsichtlich der Rügepflicht als Erfüllungsgehife des Bestellers.
Wir behalten uns an den von uns gelieferten Waren das Eigentum bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Forderungen vor. Der Besteller ist zu einer Verarbeitung der
gelieferten Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Soweit hierdurch das Eigentum an der Ware untergeht, überträgt der Besteller uns schon jetzt zur Sicherung der Ansprüche nach Abs. 1 das Eigentum an dem
durch die Verarbeitung entstehenden Gegenstand. Gleichzeitig ist der Besteller verpflichtet, den durch die Verarbeitung entstehenden Gegenstand unentgeltlich für uns zu verwahren.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware oder des aus der Verarbeitung entstehenden Gegenstandes im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Er tritt uns schon jetzt alle ihm aus der
Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten zur Sicherung aller Ansprüche nach Abs. 1 ab.
Soweit die Summe der uns vom Besteller abgetretenen Forderungen unsere Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller um mehr als 15 Prozent übersteigt, verpflichten wir uns auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe
der überschießenden Sicherheit.
Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverfplichtungen uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Der Besteller hat auf unser Verlangen unverzüglich mitzuteilen, wem er die
Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (Sicherungsübereignungen, Verpfändungen) oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Besteller nicht
befugt. Er hat uns jede Beeinträchtigung unserer Rechte unverzüglich mitzuteilen.
Unsere Rechnungen sind ab Rechnungsdatum 30 Tage ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei vereinbarter Zahlung durch Wechsel oder Scheck werden diese nur erfüllungshalber angenommen. Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Kommt der Besteller mit einer von ihm zu leistenden Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere, wenn ein Wechsel nicht gezahlt oder ein Scheck nicht
eingelöst wird, so werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Können wir einen höheren Schaden nachweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
Außerdem sind wir in den vorbezeichneten Fällen berechtigt, unbeschadet aller anderen Rechte, eine Nachfrist mit Ablehungsandrohung zu setzen und vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Darüber hinaus kann die weitere Lieferung von der vorherigen Zahlung des vereinbarten Preises abhängig gemacht werden. Gleichzeitig sind wir in diesem Fall berechtigt, unsere Eigentumsvorbehalte geltend zu machen und die uns
übergebenen Sicherheiten zu verwerten.
Loving Snapshots kann im Zuge der Eigenwerbung/des Eigenmarketings den Firmennamen, das Logo oder das Bannerdesign des Auftraggebers zur Dokumentation der Zusammenarbeit in Marketingmaterial oder auf der Webseite verwenden. Sollte dies nicht gewünscht sein, so hat der Auftraggeber dies Loving Snapshots mitzuteilen. Erst dann verzichtet Loving Snapshots explizit auf die Nennung und Abbildung von Fotos & Bildern des jeweiligen Auftraggebers.
Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist unser Geschäftssitz, Gerichtsstand im vollkaufmännischen Verkehr ist München. In anderen Fällen ist München auch dann Gerichtsstand, wenn der Besteller nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Regelung gilt auch für Urkundenprozesse.
Ist ein Teil oder sind Teile unserer Geschäftsbedingungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, inwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit im übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen die gesetzlichen Bestimmungen in
Kraft treten.
Loving Snapshots
Nördliche Münchner Straße 9c
82031 Grünwald
Deutschland